Die Fahrerlaubnisbehörde des Erzgebirgskreises ist mit dem Umtausch von Führerscheinen befasst, deren Gültigkeitsdauer absehbar ausläuft.
Tauschverpflichtet sind nunmehr die Inhaber von Kartenführerscheinen der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001, bei denen die Gültigkeit zum 19.01.2026 endet.
Die notwendigen Formulare und dazugehörige Hinweise finden Interessenten im Datenanhang.