Zum Schutz der Schülerinnen und Schüler wurden vor der Grund- und Oberschule Großrückerswalde neue Geschwindigkeitsbegrenzungen eingerichtet. Seit dem 2. Juli 2025 gilt auf den betroffenen Straßen eine Begrenzung auf 30 km/h. Die Maßnahmen betreffen die Marienberger Straße sowie die Wolkensteiner Straße und sollen die Sicherheit aller Kinder und Jugendlichen im Schulumfeld deutlich erhöhen.
Das Landratsamt Erzgebirgskreis, als Straßenbaulastträger, hat diese Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Großrückerswalde umgesetzt. Die Gemeinde setzt damit ein wichtiges Zeichen für den Schutz der jungen Generation und die Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Gemeinde.
Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die neuen Geschwindigkeitsbegrenzungen zu beachten und Rücksicht auf die Schülerinnen und Schüler zu nehmen.
Weitere Informationen werden unter Ruf 03735 6030 oder per E-Mail an gemeinde@grossrueckerswalde.de erteilt